Finanzwechsel — Der Finanzwechsel ist ein Wechsel, dem kein Waren oder Handelsgeschäft zugrunde liegt, sondern der Geldbeschaffung dient (im Gegensatz zum Handelswechsel). Diese Geld bzw. Kreditbeschaffung kann z. B. dadurch erfolgen, dass ein Kreditinstitut… … Deutsch Wikipedia
Finanzwechsel — Finạnzwechsel, Wechsel, der zur Geldbeschaffung ausgestellt wird, z. B. Privatdiskonten (Wechsel). Im Unterschied zum Warenwechsel liegt ihm kein Warenumsatz zugrunde. * * * Fi|nạnz|wech|sel, der (Wirtsch.): Wechsel, dem kein Warengeschäft… … Universal-Lexikon
Finanzwechsel — Leerwechsel; ⇡ Wechsel, dem kein Warengeschäft zugrunde liegt, sondern der der Geldbeschaffung dient: Debitorenziehungen, ⇡ Bankakzepte. F. dürfen grundsätzlich nicht diskontiert werden. Gegensatz: ⇡ Warenwechsel … Lexikon der Economics
Leerwechsel — ⇡ Finanzwechsel … Lexikon der Economics
Reitwechsel — Finanzwechsel, die immer wieder durch Diskontierung neuer Wechsel eingelöst werden und denen kein reales (Waren )Geschäft zugrunde liegt. Kaufleute in Zahlungsschwierigkeiten suchen durch (oft betrügerische) Wechselreiterei das Insolvenzverfahren … Lexikon der Economics
Handelswechsel — Der Handelswechsel ist ein Wechsel, der zur Finanzierung von Wareneinkäufen dient. Von einem Handelswechsel spricht man, wenn ein Gläubiger bei Fälligkeit einer Lieferantenschuld dem Schuldner die Zahlung dieser Verbindlichkeit durch Annahme… … Deutsch Wikipedia
Wechsel (Urkunde) — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an jenen oder einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme… … Deutsch Wikipedia
Diskontgeschäft — Ein Diskontgeschäft (Diskontkredit) ist der Ankauf von noch nicht fälligen Wechseln i. d. R. durch Kreditinstitute. Die Wechsel werden diskontiert, also die Zinsen bis zum Fälligkeitstag sowie eine Diskontprovision abgezogen. Der jeweils… … Deutsch Wikipedia
Akzept — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… … Deutsch Wikipedia
Akzeptant — Als Bezogener (oder Trassat) wird im Geschäftsleben jene Person bezeichnet, die einen Geldbetrag bezahlen soll, über den ein Wechsel oder ein Scheck ausgestellt ist. Inhaltsverzeichnis 1 Wechsel 2 Scheck 3 Rechtsgrundlage 4 Weblinks // … Deutsch Wikipedia
Akzeptkredit — Der Akzeptkredit ist eine Kreditleihe, bei dem sich ein Kreditinstitut für einen Kunden durch Wechselakzept verpflichtet. Beim Akzeptkredit akzeptiert die Bank den Wechsel ihres Kunden. Begünstigter ist ein Gläubiger, z. B. ein Lieferant des … Deutsch Wikipedia